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Psychotherapie Praxis Petersen
Privatpraxis.
Psychotherapie für Erwachsene

Termine

Sie möchten einen Termin vereinbaren? Bitte wählen Sie zunächst, worum es bei Ihrem Anliegen geht. Im nächsten Schritt finden Sie die passenden Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminbuchung.

Worum geht es bei Ihrem Anliegen?

Psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren

In einem ersten Gespräch besprechen wir Ihre Beschwerden und Ihr Anliegen, klären einen möglichen psychotherapeutischen Behandlungsbedarf und das weitere Vorgehen.

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Schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz per E-Mail. Ich melde mich zur Terminvereinbarung bei Ihnen.

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ADHS-Diagnostik anfragen

Die ADHS-Diagnostik beginnt mit einem Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde). Darin klären wir Ihre Fragestellung, den weiteren Ablauf und die voraussichtlichen Kosten.

Bitte beachten Sie: ADHS-Diagnostik nur für Erwachsene.

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Wichtige Hinweise zur Terminvereinbarung

  • Für die erste Kontaktaufnahme reicht eine kurze Schilderung Ihres Anliegens in wenigen Sätzen – eine ausführliche Biografie oder Krankengeschichte ist an dieser Stelle nicht notwendig.

  • Bitte sehen Sie davon ab, Befundberichte oder andere sensible Unterlagen per E-Mail oder über die Terminbuchung zu übermitteln. Diese Kontaktwege sind hierfür nicht geeignet. Alles Weitere können wir in Ruhe im persönlichen Gespräch besprechen.

  • Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erstgesprächs nicht automatisch bedeutet, dass anschließend ein Therapieplatz zur Verfügung steht.

  • Bei akuten Notfällen oder Krisen mit unmittelbarem Handlungsbedarf wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Notfallangebote. Weitere Informationen finden Sie unter „Notfall“.

Hinweis zur Kostenübernahme

Bei dieser Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Sie richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Die Kosten einer Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Bitte informieren Sie sich eigenständig vor Beginn der Behandlung bei Ihrem Kostenträger über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen und den Umfang der Kostenübernahme. Kosten, die nicht von Ihrem Kostenträger erstattet werden, sind von Ihnen selbst zu tragen.

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Wichtige Hinweise zur Terminvereinbarung ADHS-Diagnostik

  • Für die erste Kontaktaufnahme reicht eine kurze Schilderung Ihres Anliegens in wenigen Sätzen – eine ausführliche Biografie oder Krankengeschichte ist an dieser Stelle nicht notwendig.

  • Bitte sehen Sie davon ab, Befundberichte oder andere sensible Unterlagen per E-Mail oder über die Terminbuchung zu übermitteln. Diese Kontaktwege sind hierfür nicht geeignet. Alles Weitere können wir in Ruhe im persönlichen Gespräch besprechen.

  • Die ADHS-Diagnostik beginnt immer mit einem Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde). In diesem werden Ihre Beschwerden erstmals eingeschätzt und das weitere diagnostische Vorgehen sowie der individuelle Ablauf und die voraussichtlichen Kosten gemeinsam besprochen. Die vollständige Diagnostik umfasst in der Regel 3 bis 5 Sitzungen à 50 Minuten und kann nicht innerhalb eines einzigen Termins abgeschlossen werden.

    Weitere Informationen finden Sie unter „ADHS-Diagnostik“.

  • Bei akuten Notfällen oder Krisen mit unmittelbarem Handlungsbedarf wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Notfallangebote. Weitere Informationen finden Sie unter „Notfall“.

Hinweis zur Kostenübernahme

Bei dieser Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Das Angebot richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Zur groben Orientierung ist für die vollständige ADHS-Diagnostik mit Kosten von etwa 400 bis 600 € zu rechnen. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem individuellen diagnostischen Umfang.

Bitte informieren Sie sich vorab eigenständig bei Ihrem Kostenträger über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen und den Umfang der Kostenübernahme. Nicht erstattete Kosten sind selbst zu tragen.

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